Heute stelle ich euch ein Vertretungsmodell vor, welches ganz anders ist als die bisher vorgestellten Modelle. Das Kita-Kooperationsmodell basiert auf einer Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen und Kindertagesstätten. Hierbei übernimmt die Kita im Vertretungsfall die Betreuung Tageskinder. Auch wenn das Modell nicht für alle geeignet ist, wollen wir es uns in diesem Beitrag genauer anschauen.
Monat: März 2015

Glückliche Kindheit
Wenn ich die Wörter „glückliche Kindheit“ höre, denke ich zuerst an die Bücher von Astrid Lindgren – „Die Kinder von Bullerbü“, „Michel aus Lönnerberga“, „Pippi Langstrumpf“ und „Ronja Räubertochter“. Ich liebte die Kinder aus Bullerbü. Freiheit, Natur, Freunde – und die Eltern, die immer da sind, wenn man sie braucht – aber auch nicht ständig. Das muss doch eine glückliche Kindheit sein. Ich hatte eine glückliche Kindheit. Ich durfte sehr viel und meine Mutter traute meinen Geschwistern und mir viel zu. Sie hatte Vertrauen in unser Können und hat uns unterstützt. Wir durften also alleine in den Garten, auch wenn Mama uns nicht gesehen hat, wir durften durch die Felder streifen, auch wenn die Gefahr bestand, dass wir uns im Maisfeld, das viel höher ist als wir, verlaufen. Wir durften auf der Straße spielen und alleine zu Freunden. Man merkt sicherlich, dass ich nicht in einer Stadt aufgewachsen bin – nein, ich bin vor ca. 30 Jahren in einem kleinen Dorf bei Würzburg geboren worden. Aber nicht nur das ermöglichte mir diese Abenteuer. Ich wurde nicht den ganzen Tag in einer Einrichtung betreut… weiterlesen

Krankeitsvertretung – Das 4+1-Modell
Heute stelle ich euch mit dem 4+1-Modell ein weiteres Vertretungssystem vor, bei dem sich Tageseltern gegenseitig vertreten. Im Gegensatz zum Tandem-Modell, bei dem sich zwei Tagespflegepersonen jeweils gegenseitig vertreten, schließen sich bei diesem Vertretungsmodell gleich mehrere Tagespflegepersonen zusammen.

(Un-)Pünktlichkeit der Eltern
Heute möchte ich euch einen weiteren Blog über Kindertagespflege vorstellen. Geschrieben wird er von Isabella Arzt, einer Tagesmutter und Mutter von vier Kindern aus Neuss. Sie hat gerade einen Artikel über Pünktlichkeit bzw. Unpünktlichkeit der Eltern in der Kindertagespflege veröffentlicht. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und euch über meine Erfahrungen zu diesem Thema berichten. weiterlesen

Krankheitsvertretung nach dem Tandem-Modell
Nachdem ich euch bereits das Springer-Modell und das Stützpunkt-Modell vorgestellt habe, habe ich viele Rückmeldungen dazu erhalten. In den Kommentaren melden sich leider immer wieder Tagesmütter und Tagesväter, deren Jugendämter keine Ersatzbetreuung bereitstellen. Daher möchte ich an dieser Stelle mal wieder darauf hinweisen, dass alle Tagespflegepersonen bzw. die Kinder, einen Anspruch auf Ersatzbetreuung haben. Das Jugendamt muss sich um eine Lösung kümmern, die auch umsetzbar ist. Eine Vertretungsregelung die vorsieht, dass eine Vertretungskraft für insgesamt 200 Kinder zuständig ist, ist nicht praktikabel und auch nicht umsetzbar. In unserem heutigen Beitrag werden wir uns mit dem Tandem-Modell eine weitere Möglichkeit anschauen die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege zu realisieren.

Krankheitsvertretung nach dem Springer-Modell
In meinen letzten Artikeln habe ich die Problematik der Ersatzbetreuung beleuchtet. Alle Tagespflegepersonen haben einen Anspruch darauf und nur wenige Jugendämter kümmern sich um eine angemessene Lösung. Wir haben das letzte mal sehr viele Meinungen und Rückmeldungen zum Thema „Stützpunk-Modell“ erhalten. Viele von euch halten dieses Modell für sehr sinnvoll und praktikabel. Einige wollen sogar auf ihr Jugendamt zugehen und das Thema mit ihnen durchsprechen. Da es aber noch mehr Modelle gibt, wie man eine Vertretung sicher stellen kann, will ich euch diese nicht vorenthalten. Im heutigen Artikel werden wir uns mit dem sogenannten „Springer-System“ beschäftigen, mit dem ich selber schon einige Erfahrungen sammeln konnte.

Ersatzbetreuung nach dem Stützpunkt-Modell
Ich war sehr schockiert, als ich erfahren habe, dass es in sehr vielen Kommunen gar keine Regelung für den Vertretungsfall gibt und viele von uns Tagesmüttern und Tagesvätern nichts dagegen unternehmen. Wie ich bereits im Artikel zum Anspruch auf Krankheitsvertretung verdeutlicht habe, hat jede Tagespflegepersonen einen Anspruch auf eine Ersatzbetreuung, welche durch das Jugendamt gestellt und organisiert werden muss. Ganz im Sinne „Hilfe zur Selbsthilfe“ werde ich in den kommenden Tagen verschiedene Modelle vorstellen mit denen sich das Problem der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege lösen lassen. Den Auftakt macht heute das sogenannte „Stützpunkt-Modell“.
Anfragen an die bayerische Regierung
Kerstin Celina, MdL, von den Grünen setzt sich sehr für uns Tagespflegepersonen hier in Würzburg und auch bayernweit ein. Sie hat mich auf dieses Dokument von Doris Rauscher (SPD), die Fragen an den bayerischen Landtag gestellt hat, aufmerksam gemacht. Die Antworten des bayerischen Landtags sind, meines Erachtens nach, nicht zufrieden stellend. weiterlesen